Nachmeldung Akuthilfe Hochwasser
Nachmeldung aufgrund der von „Österreich hilft Österreich“ geänderten Bedingungen
Alle Personen, die bei der Caritas einen Antrag auf Überbrückungshilfe durch „Österreich hilft Österreich“ gestellt haben, und auf die die nun geänderten Bedingungen zutreffen, können hier ihre Daten zur weiteren Bearbeitung eintragen.
NEU: Wenn bei Genossenschaftswohnungen oder Miethäusern im Keller Gegenstände betroffen sind, die dringend zum Leben erforderlich sind, kann nun auch das Feld für „Keller“ angekreuzt werden.
NEU: Wenn eine Heizungsanlage im Keller eines Einfamilienhauses durch das Hochwasser beschädigt wurde, dann kann Keller UND Erdgeschoss (Küche und Wohnraum) angekreuzt werden.
ACHTUNG: Wenn Sie noch keinen Antrag bei "Österreich hilft Österreich" auf Überbrückungshilfe gestellt haben, müssen Sie dies zuerst machen. Dabei werden die neuen Regelungen bereits berücksichtigt. Ein Nachantrag ist daher nicht notwendig.
Um Ihren Antrag rasch bearbeiten zu können, benötigen wir bitte folgende Informationen: