Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Wir bieten Beratung nach §95 Abs. 1a AußStrG über die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder an. Alle Beratungsstellen sind von der Geschäftsstelle der § 95 AußStrG - ExpertInnenkommission empfohlen.

Bei dieser Form der Beratung geht es um:

  • die Bedürfnisse Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder
  • die Gestaltung des künftigen Alltags aus der Perspektive Ihrer Kinder
  • Ihre möglichen Beiträge zum Gelingen
  • weiterführende Angebote, Informationen und Anlaufstellen bei Problemen.

Wir nehmen uns ausführlich Zeit für Ihre individuellen Themen.

Alle Beraterinnen und Berater sind fundiert ausgebildet, erfahren und kennen die Unterstützungsangebote für Eltern in der Region.

Die Kosten betragen € 70,- für diese Beratungseinheit inkl. einer Bestätigung der Inanspruchnahme der Beratung zur Vorlage bei Gericht.

Ihre persönlichen Themen unterliegen der Verschwiegenheit.

Auf Wunsch sind Folgeberatungen möglich.

 

Standorte

Beratungsstelle Gmünd

Sigismundgasse 2 3950 Gmünd

T 02852 51699

Beratungsstelle Zwettl

Landstraße 29 3910 Zwettl

T 02822 53971

Gefördert von