Wir bieten Beratung nach §95 Abs. 1a AußStrG über die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder an. Alle Beratungsstellen sind von der Geschäftsstelle der § 95 AußStrG - ExpertInnenkommission empfohlen.
Bei dieser Form der Beratung geht es um:
Wir nehmen uns ausführlich Zeit für Ihre individuellen Themen.
Alle Beraterinnen und Berater sind fundiert ausgebildet, erfahren und kennen die Unterstützungsangebote für Eltern in der Region.
Die Kosten betragen € 60,- für diese Beratungseinheit inkl. einer Bestätigung der Inanspruchnahme der Beratung zur Vorlage bei Gericht.
Ihre persönlichen Themen unterliegen der Verschwiegenheit.
Auf Wunsch sind Folgeberatungen möglich.