Begriffe, Informationen und Fakten

Begriffe

Asyl

Asyl wird Menschen gewährt, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Völkerrechtliche Grundlage des Asylrechts ist die Genfer Flüchtlingskonvention.

Asylwerber/in, Asylsuchende/r:

Asylwerber sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl – also um Aufnahme und Schutz vor Verfolgung – ansuchen und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Bei positivem Abschluss des Asylverfahrens sind sie Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge.

Anerkannter Flüchtling/Asylberechigte/r:

Wird im Laufe des Asylverfahrens festgestellt, dass eine Person verfolgt wird oder ihr Verfolgung droht, dann bekommt sie Asyl und darf in Österreich bleiben. Damit wird der/die Asylsuchende zum offiziell anerkannten Flüchtling.

Subsidiär Schutzberechtigte/r:

Es kann auch sogenannter „subsidiärer“ Schutz gewährt werden. Diesen Schutz bekommen Menschen, die zwar nicht unmittelbar verfolgt werden, aber im Herkunftsland von Bürgerkrieg, Folter oder anderer unmenschlicher Behandlung bedroht sind. Sie dürfen so lange im Land bleiben, bis die Situation im Herkunftsland so ist, dass eine Rückkehr möglich ist.

Häufig gestellte Fragen und Antworten:

Was ist die "Grundversorgung" und wer kommt für die Kosten auf?

Der Staat Österreich hat sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen. Die mit 1.5.2004 in Kraft getretene "Grundversorgungsvereinbarung" zwischen Bund und Ländern sieht verschiedene Leistungen für hilfs- und schutzbedürftige AsylwerberInnen und Fremde vor. Schwerpunkte der Leistungen bilden die Verpflegung, Unterbringung und eine Krankenversicherung. Die Gesamtkosten der Grundversorgung werden zwischen dem Bund und den Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Sobald das Asylverfahren jedoch länger als ein Jahr dauert, trägt der Bund die Kosten zur Gänze.

Organisationen wie die Caritas, Volkshilfe, u.a. sowie Private betreiben in Niederösterreich im Auftrag des Landes Unterkünfte im Rahmen der Grundversorgung, die Kosten werden von Bund und Land getragen.

Wie viel Geld erhalten AsylwerberInnen? 

Die Caritas ist ebenso wie andere Sozialorganisationen auszahlende Stelle des Geldes, das AsylwerberInnen von Seiten der öffentlichen Hand erhalten. Je nach Unterbringungsart gibt es verschiedene Richtsätze:

a) Bei Unterbringung in einem Selbstversorgerhaus, wie sie z. B. von der Caritas im Auftrag des Landes geführt werden, erhalten die AsylwerberInnen keinerlei Verpflegung. Die finanzielle Unterstützung beträgt € 6 täglich (monatlich also zwischen € 180 und € 186). Einmal jährlich erhalten sie pro Person 150 Euro Bekleidungsgeld in Form von Gutscheinen und pro Schulkind 200 Euro Schulgeld im Jahr.

b) Bei Privatunterbringung, bedingt Erlaubnis der Landesregierung, erhalten AsylwerberInnen, wenn sie keine eigenen Mittel haben, pro Erwachsenem 215 Euro/Monat, pro Kind 100 Euro/Monat. Als Mietzuschuss bekommen Einzelpersonen bis zu 150 Euro/Monat, Familien bis zu 300 Euro/Monat. Voraussetzung ist ein gültiger, vergebührter Mietvertrag. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld. 

c) Bei Unterbringung in einem Betrieb mit Vollversorgung (= 3 Mahlzeiten täglich) erhalten AsylwerberInnen im Monat 40 Euro Taschengeld pro Person. Zuzüglich erhalten sie Bekleidungsgeld und Schulgeld wie oben angeführt.

Alle AsylwerberInnen sind krankenversichert, wobei ihnen nur die notwendigsten Leistungen bezahlt werden.

Dürfen AsylwerberInnen arbeiten? 

Nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz dürften AsylwerberInnen zwar theoretisch nach drei Monaten arbeiten, in der Praxis ist allerdings der reguläre Arbeitsmarktzugang verschlossen. Abgesehen von Saisonarbeit sowie einer eingeschränkten Möglichkeit zur Selbständigkeit können AsylwerberInnen nur gemeinnützige Arbeiten annehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Instandhaltung öffentlicher Gebäude oder die Pflege von Grünanlagen (Remunerationstätigkeit). Außerdem dürfen AsylwerberInnen, wenn sie damit einverstanden sind, zu Hilfstätigkeiten, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung stehen, herangezogen werden. Ein Verdienst über einem Freibetrag von € 110 pro Monat führt jedoch zu einer Kürzung oder Einstellung der Grundversorgungsleistungen. Ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang besteht erst nach positivem Abschluss des Asylverfahrens.

Junge Asylsuchende bis zum 25. Lebensjahr dürfen seit kurzem eine Lehrausbildung in sogenannten „Mangelberufen“ absolvieren. Den Lehrplatz erhalten AsylwerberInnen nur, wenn der Betrieb keinen Österreicher oder keine Österreicherin dafür findet. Vorangereiht sind ebenfalls EU-AusländerInnen oder ausländische Staatsbürger mit einem bestimmten Aufenthaltstitel. Zusätzlich muss der AMS-Regionalbeirat der Stellenvergabe zustimmen.

Wie kommen Flüchtlinge nach Europa?

Es ist nicht möglich, einen Asylantrag vom Ausland aus zu stellen. Der Antrag muss im Inland gestellt werden. Da es für Flüchtlinge aber faktisch so gut wie unmöglich ist, mit einem von einer österreichischen Botschaft im Ausland ausgestellten Visum und damit legal nach Österreich einzureisen, müssen sie ihre Flucht nach Europa selbst organisieren und die Grenzen nach Europa bzw. Österreich gezwungenermaßen „illegal“ übertreten. Dieser Weg ist sehr gefährlich und teuer, die meisten müssen sich der Unterstützung von SchlepperInnen bedienen, um von diesen über die schwer zu überwindenden Grenzen geschmuggelt zu werden. 

Die Genfer Flüchtlingskonvention verbietet es, Flüchtlinge für den illegalen Grenzübertritt zu bestrafen.

Was ist das Non-Refoulement-Prinzip?

Dieses völkerrechtliche Prinzip verbietet die Abschiebung von Personen in Staaten, in denen unmenschliche Behandlung oder Folter droht und die Zurückweisung von Flüchtlingen in Länder, in denen sie verfolgt werden. 

Was ist „Bleiberecht“?

Unter „Bleiberecht“ werden meist Aufenthaltstitel verstanden, die wegen einer sonst drohenden Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben (Art 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention) erteilt werden. Konkret geht es um die sog. „Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen“ nach dem Asylgesetz, die z.B. für schon länger in Österreich aufhältige, sehr gut integrierte Personen oder Personen mit Familie in Österreich erteilt werden können. 

Dürfen Asylsuchende ihre Familie nachholen?

Eine Familienzusammenführung nach dem Asylgesetz ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen grundsätzlich erst nach der Zuerkennung von Asyl möglich. Stellen Familienangehörige ihren Einreiseantrag nicht innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an den in Österreich befindlichen Asylberechtigten, ist eine Zusammenführung nur möglich, wenn der Familienangehörige in Österreich über ein angemessenes Einkommen, Krankenversicherung und Wohnraum verfügt.

Diese Voraussetzung gilt ohne zeitliche Einschränkung auch für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten. Diese können erst drei Jahre nach Zuerkennung des subsidiären Schutzes an die in Österreich aufhältige Person nachkommen.

In allen Fällen können im Wesentlichen nur minderjährige Kinder bzw. die Eltern minderjähriger Kinder und EhegattInnen unter bestimmten weiteren Bedingungen nachgeholt werden.

Was ist die Dublin-Verordnung?

Die Dublin-Verordnung ist eine EU-Regelung, wonach Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Mitgliedstaat (plus Norwegen, Island und die Schweiz) zu führen sind, in dem Asylsuchende zum ersten Mal die EU betreten (oder – wenn es sich um unbegleitete minderjährige Asylsuchende handelt – in dem Asyl beantragt wurde).

Was sind unbegleitete minderjährige Asylsuchende?

Als unbegleitete minderjährige Asylsuchende werden Kinder - also nach der UN-Kinderrechtskonvention alle unter 18-Jährigen - bezeichnet, die ohne Eltern oder andere Angehörige nach Österreich flüchten und einen Asylantrag stellen. 2019 stellten 859 unbegleitete Minderjährige einen Asylantrag in Österreich. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende haben Anspruch auf besondere Betreuung im Rahmen der Grundversorgung. Während des Zulassungsverfahrens werden sie in der Regel in Traiskirchen (oder anderen Bundesbetreuungsstellen) untergebracht. Nach der Zulassung zum Asylverfahren und nach erfolgter Altersfeststellung werden sie in die Grundversorgung eines Bundeslandes zugeteilt und dort in der Regel in speziellen Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende untergebracht und betreut und von der Kinder- und Jugendhilfe des Ortes, in dem sie untergebracht werden gesetzlich vertreten.

 

Fakten statt Mythen, Lügen und Gerüchten

Mythos: Flüchtlinge bekommen jede Menge Geld vom Staat!

Fakten: Die Caritas ist ebenso wie andere Sozialorganisationen auszahlende Stelle des Geldes, das AsylwerberInnen von Seiten der öffentlichen Hand erhalten. Je nach Unterbringungsart gibt es verschiedene Richtsätze. In einem Selbstversorger-Quartier erhalten AsylwerberInnen in Niederösterreich täglich 6 € für Lebensmittel, das sind pro Monat 180 bis 186 €.  

Einmal pro Jahr erhalten sie pro Person Bekleidungsgutscheine im Wert von 150 € und 200 € Schulgeld für ein schulpflichtiges Kind. Für Babys bis drei Jahre gibt es monatlich 20 € „Windelgeld“.

Diese Unterstützung wird vom österreichischen Staat deshalb erbracht, weil er sich durch die Unterzeichnung der Genfer Konvention über Flüchtlinge (1955) dazu verpflichtet hat, asylsuchenden Personen ein faires Verfahren zur Klärung der Asylgründe zu ermöglichen und während der Dauer des Verfahrens für die Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse zu sorgen.

Gerücht: Die Caritas zahlt AsylwerberInnen teure Handys!

Fakten: Sei es am Stammtisch oder in Social Media-Kanälen wie Facebook: immer wieder kursieren Gerüchte, dass die Caritas Flüchtlingen Handys oder Handyrechnungen bezahlt. Es sind Geschichten, die zum Beispiel die Freundin einer Tante des Nachbarn gehört haben will. Meistens heißt es, dass der Handyverkäufer kein Geld, sondern nur eine Karte der Caritas vorgelegt bekomme und daraufhin dem Asylwerber ein teures Smartphone aushändige. 

An diesen Geschichten ist allerdings kein Funken Wahrheit. Die Caritas bezahlt KEINE Handys oder verteilt Gutscheine für Mobiltelefone – weder für AsylwerberInnen noch für andere Personen. Auch Gesprächsgebühren werden selbstverständlich nicht von der Caritas bezahlt.

Grundsätzlich haben Handys für Flüchtlinge aber eine höhere Priorität als andere Dinge, weil es für sie meist die einzige Möglichkeit ist, den Kontakt zu Familie und Freunden aufrecht zu erhalten. Der Vorteil eines Smartphones ist, dass sie über Skype oder Viber gratis mit ihren Familien telefonieren können. Daher wird das Geld für ein Handy auch manchmal zusammengespart, manche Asylsuchende konnten sich auch Erspartes auf die Reise mitnehmen. Viele hatten auch schon zu Hause ein Smartphone, das sie mitgenommen haben.

Mythos: Das sind alles nur „Wirtschaftsflüchtlinge“.

Fakten: Die meisten Menschen, die in Österreich derzeit einen Antrag auf internationalen Schutz stellen, kommen aus Afghanistan, Syrien, Somalia und dem Irak. Die „Anerkennungsquote“ (das bedeutet, dass die Menschen bei uns Schutz erhalten, weil sie aus ihrer Heimat vor Verfolgung oder Krieg und Terror flüchten) 2019 lag in Österreich über 40 %, bei SyrerInnen wurden 89 % der Asylanträge positiv beschieden. Die aktuelle Asylstatistik, die auch die Herkunftsländer der Asylsuchenden beinhaltet, ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres zu finden: www.bmi.gv.at

Vorurteil: AsylwerberInnen wollen sich nicht integrieren und auch nicht Deutsch lernen!

Fakten: Auf Seite der AsylwerberInnen ist die Motivation meist sehr hoch, die sprachliche Hürde zu überwinden, um sich schneller integrieren zu können. Es gibt die Möglichkeit, dass AsylwerberInnen aus Herkunftsländern mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit in Niederösterreich bereits in der Grundversorgung Basis-Deutschkurse ÖIF absolvieren können. Zusätzlich helfen oft auch Ehrenamtliche beim Deutsch-Lernen, denn wichtig ist natürlich die Umsetzung im Alltag zu erproben.

Wir wissen aus unserer Betreuung von Flüchtlingen, dass sie auch bereits während dem Asylverfahren nichts lieber täten, als zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten wollen. Während dem Verfahren sind aber die Möglichkeiten zur Arbeit sehr eingeschränkt und danach ist es aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt und/oder noch fehlender Qualifikationen nicht für alle so rasch möglich Arbeit zu finden. Dennoch beobachten wir, dass das Bemühen um Qualifikation und Arbeit bei den Flüchtlingen in der Regel sehr groß ist. Es fehlt also nicht am Willen, sondern nach wie vor an ausreichenden gezielte Bildungs- und Qualifizierungsangeboten. 

Generell ist Integration natürlich ein Prozess, der nicht nur von einer Seite ausgehen kann, sondern auch die Bereitschaft des „Gegenübers“ und gegenseitiges Aufeinander-Zugehen erfordert.

Mythos: AsylwerberInnen sind alle kriminell!

Fakten: Flüchtlinge, die in Österreich Schutz und Sicherheit für sich und ihre Familien suchen, sind in der Regel nicht bereit, dies durch Straftaten zu gefährden. Wenn einzelne Menschen straffällig werden, so darf das nicht dazu führen, Flüchtlinge generell als „Kriminelle“ vorzuverurteilen. Es wird auch niemand wollen, dass die Österreicher als „kriminelles Volk“ gesehen werden, weil es unter uns Personen gibt, die kriminell sind.

Laut Polizei geschehen übrigens Gewaltdelikte durch AsylwerberInnen in erster Linie im „eigenen Milieu“, also untereinander in den Asylquartieren. Wenn Menschen auf engem Raum miteinander leben müssen, wie das hier der Fall ist, kommt es auch zu Spannungen und Konflikten. Was aber nicht bedeutet, dass wir als Caritas hier jemand in Schutz nehmen – alle Delikte werden von uns angezeigt und die Betreffenden müssen dafür die strafrechtlichen Konsequenzen tragen.

Lüge: Die Caritas nimmt gewalttätige Flüchtlinge in Schutz und zahlt auch Strafen.

Fakten: Nein, die Caritas verurteilt jegliche Gewalt auf das Schärfste, egal von wem sie verübt wird. Strafbare Handlungen von BewohnerInnen in Caritas-Quartieren und anderen Einrichtungen werden ausnahmslos angezeigt. Die betreffenden Personen müssen ganz klar die vorgesehenen strafrechtlichen Konsequenzen für ihr Handeln tragen. Strafen werden keinesfalls von der Caritas bezahlt.
 

Gerücht: Flüchtlinge lassen sich auf unsere Kosten die Zähne korrigieren!

Fakten: Asylsuchende sind im Zuge der Grundversorgung zwar krankenversichert, allerdings sind hier nur medizinisch notwendige Leistungen gedeckt. Das heißt, es werden keine medizinischen Sonderausgaben wie optische Zahnkorrekturen oder Gleitsichtbrillen bezahlt.

Mythos: Die Flüchtlinge kommen nach Österreich, weil sie hier ohne Arbeit einfach Sozialleistungen erhalten.

Fakten: Die meisten kommen nach Europa, weil sie vor Krieg und Verfolgung flüchten. Jene, die der Armut in ihrem Land entfliehen möchten, sie werden gerne abwertend „Wirtschaftsflüchtlinge“ genannt, dürfen ohnehin nicht bleiben. Während des Asylverfahrens erhalten sie die Grundversorgung – haben aber keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen. Asyl-Quartiere sind keine Luxus-Herbergen und 6 Euro pro Tag zum Leben kein Vermögen. Wenn entschieden wurde, dass jemand hier bleiben darf, hat die Person Anspruch auf Sozialhilfe, diese ist allerdings an strenge Bedingungen geknüpft - eine davon ist das Bemühen um Arbeit.  Und aus der Betreuung von Flüchtlingen in den Einrichtungen der Caritas wissen wir, dass die Menschen auch schon während des Asylverfahrens nichts lieber täten, als zu arbeiten.

Gerücht: Die Caritas gibt Gutscheine für Fitnessstudios und andere Freizeitaktivitäten aus!

Fakten: Es gibt Betriebe, die sich sozial engagieren und die Flüchtlinge zu Freizeitaktivitäten, wie z.B. ins Fitnesscenter, einladen. Die Caritas kauft keine Gutscheine, gespendete Gutscheine werden natürlich weitergegeben. Es gibt für AsylwerberInnen ein Freizeitgeld vom Land NÖ in der Höhe von 10 Euro pro Monat, das aber ausschließlich für Gruppenaktivitäten verwendet werden darf und nicht in bar ausgezahlt wird. Der Besuch in Fitnessstudios ist u.a. ausgenommen.  

Lüge: Die Caritas holt die Flüchtlinge ins Land.

Fakten: Die Caritas holt keine Flüchtlinge ins Land, sondern setzt sich dafür ein, dass in Österreich bereits aufhältige AsylwerberInnen entsprechend der Menschenrechte behandelt werden.

Politische oder religiöse Verfolgung sowie Bürgerkriege und Katastrophen sind mögliche Auslöser, dass Menschen gezwungen sind, ihre Heimat zu verlassen. Menschen, denen Asyl zugesprochen wird, unterstützt die Caritas bei der Integration in Österreich. Nicht jeder hat ein Recht auf Asyl, aber jeder hat ein Recht auf ein faires, rechtsstaatliches und den Menschenrechten entsprechendes Asylverfahren.

Bis Ende 2020 hat die Caritas jahrzehntelang bedürftige, rückkehrwillige Flüchtlingen sehr erfolgreich bei der Rückkehr und Reintegration in die Heimatländer unterstützt. Ab 2021 wird die Rückkehrhilfe über die neue staatliche Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen abgewickelt. 

Und die Caritas hilft Menschen in Not in ihren Heimatländern vor Ort, damit sie ihre Heimat nicht verlassen müssen. Eine positive Veränderung im Herkunftsland und das Vorhandensein einer Lebensgrundlage sind die Basis für den Rückgang von Migrationsbewegungen – niemand verlässt gerne sein Heimatland!

Gerücht: Die Caritas gibt für die Flüchtlinge so viel Geld aus.

Fakten: Die Flüchtlingshilfe der Caritas in NÖ (Grundversorgung von AsylwerberInnen und Fremden in Form von Beratung und Betreuung in Unterkünften) wird im Auftrag der öffentlichen Hand erbracht und von dieser finanziert. Als Caritas sind wir - wie andere Organisationen - auszahlende Stelle des Betrags, den AsylwerberInnen aus der Grundversorgung vom Staat erhalten. Es handelt sich dabei nicht um Caritas-Geld bzw. Spenden.

Spenden werden in der Flüchtlingshilfe nur dann verwendet, wenn sie vom Spender / der Spenderin ausdrücklich für diesen Verwendungszweck gewidmet wurden. Daraus werden insbesondere Integrationshilfen finanziert, die von der öffentlichen Hand nicht abgedeckt werden. Aus der Caritas-Haussammlung wird kein Geld für die Flüchtlingshilfe verwendet.
 

Frage: Macht die Caritas mit dem Geld des Landes NÖ hier ein gutes Geschäft?

Fakten: Die Caritas macht kein Geschäft, sie ist eine gemeinnützige Organisation und nicht auf Gewinn ausgerichtet. Als Quartierbetreiber erhalten wir pro Person einen Tagsatz in Höhe von 21 €. Davon muss den Flüchtlingen das Lebensmittelgeld von 6 € ausbezahlt und sämtliche anfallende Kosten gedeckt werden: Die Miete, Betriebskosten, die Kosten für das Personal (für eine gute Betreuung der AsylwerberInnen brauchen wir auch gut qualifiziertes Personal) sowie sonstige anfallende Kosten zur Erhaltung des Gebäudes und für die Verwaltung. Wir kalkulieren sehr knapp und kommen mit dem Geld des Landes gerade aus. 

Mythos: Wir werden von Flüchtlingen überrannt und werden selbst zu Fremden im eigenen Land.

Fakten: 2020 (Jänner – November) wurden in Österreich 12.558 Asylanträge gestellt. Im selben Zeitraum erhielten 7.019 Menschen Asyl, 2.202 subsidiären Schutz und 2.198 einen humanitären Aufenthaltstitel. Als Caritas machen wir immer wieder die Erfahrung, dass durch persönliche Begegnung plötzlich die Menschen hinter dem Schlagwort „Asylwerber“ oder „Flüchtling“ gesehen werden. Dann wird auch entdeckt, dass es zwar kulturelle Unterschiede gibt, aber auch Gemeinsamkeiten - im Hinblick auf Werte ebenso wie auf alltägliche Sorgen, Interessen und Fähigkeiten. 

Behauptung: Die Caritas hilft nur den Flüchtlingen.

Fakten: Die Caritas unterstützt pro Jahr zig-tausende Menschen in Niederösterreich mit verschiedenen Hilfs- und Dienstleistungsangeboten. Mit vielen Einrichtungen und Projekten ist die Caritas der Diözese St. Pölten täglich im Einsatz für Menschen in Not, Wohnungslose, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Familien und viele andere. Diese Hilfe führt die Caritas selbstverständlich neben der Hilfe für Flüchtlinge weiter. Und sie setzt sich anwaltschaftlich für benachteiligte Menschen ein.

 

Gerücht: Überall wird gespart, weil wir das Geld für die Flüchtlinge brauchen.

Fakten: Natürlich kosten die menschenwürdige Versorgung von Flüchtlingen und die Maßnahmen zur Integration Geld. Doch diese Investitionen zahlen sich auch aus, denn durch Bildungs- und Qualifizierungsprojekte erhalten Flüchtlinge die Chance, möglichst schnell auf eigenen Beinen stehen zu können. In der Zeit, bis sie eine Arbeit gefunden haben, geht es darum, sie soweit finanziell zu unterstützen, dass sie die Lebenserhaltungskosten in Österreich bestreiten können.

Wenn ihr Asylverfahren positiv entschieden wurde und sie den Bescheid erhalten, dass sie in Österreich bleiben dürfen, müssen sie aus ihrem Grundversorgungsquartier ausziehen, selbst eine Wohnung bezahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten. Nicht zuletzt angesichts der hohen Mietpreise ist es daher notwendig, dass sie zunächst zur Überbrückung die Sozialhilfe in einer Höhe erhalten, mit der sie die Lebenserhaltungskosten auch realistisch bestreiten können.

Der Bezug der Sozialhilfe ist an strenge Bedingungen geknüpft - eine davon ist das Bemühen um Arbeit. Hier zu sparen und die Menschen in die Armut zu drängen, schafft neue soziale Probleme und nicht absehbare Folgekosten.

Österreich hatte auch vor dem Beginn der Flüchtlingskrise eine hohe Staatsverschuldung, die nicht auf die Ausgaben für die Flüchtlinge zurück zu führen sind. Unter anderem mussten viele Milliarden in die Bankenrettung gesteckt werden.

Vorurteil: Muslimische Flüchtlinge haben keinen Respekt vor Frauen – und die Caritas toleriert das.

Fakten: Die Menschen, die zu uns kommen, sind genauso unterschiedlich wie wir - auch was ihre religiösen und persönlichen Einstellungen betrifft. Es gibt verschiedene Auslegungen des Islam und in manchen Ländern oder politisch motivierten Gruppierungen wird die Religion auch vereinnahmt und zur Durchsetzung bzw. Aufrechterhaltung patriarchaler Gesellschaftsstrukturen missbraucht. Genauso aber gibt es Muslime, die betonen, dass im Islam Frauen und Männer grundsätzlich gleichberechtigt und gleichwertig sind. Sie sind "aus einem Wesen erschaffen" und ergänzen und stützen sich als Paar. Nicht zu übersehen ist, dass das konkret gelebte Verhältnis der Geschlechter zueinander auch eine Frage der Bildung ist.

In unserer Arbeit als Caritas erleben wir in der Regel, dass Frauen mit Respekt behandelt werden. Dort, wo das nicht geschieht, fordern wir es mit Nachdruck ein. Wir vermitteln Männern und Frauen in Schulungen sowie in der alltäglichen Arbeit, welches Menschenbild bei uns vertreten und welches Verhalten von ihnen erwartet wird. Wobei nur das Lernen in der Praxis nachhaltige Wirkung zeigen kann. Wenn wir jene Werte, die uns wichtig sind, mit Überzeugung vertreten und vorleben, werden sie von Menschen mit anderer Sozialisation auch angenommen werden. 

Zuwanderer müssen sich an unsere Gesetze halten und die Prinzipien sowie Werthaltungen unseres demokratischen Systems respektieren. Das bedeutet nicht, dass sie ihre Traditionen ablegen müssen. Eine Grenze ist allerdings da zu ziehen, wo grundlegende Menschenrechte verletzt werden.

Lüge „Asylindustrie“: Die Caritas macht Profite mit der Flüchtlingsbetreuung.

Fakten: Im Jahr 2015 haben sich die österreichische Bundesregierung und die damalige Innenministerin hilfesuchend an die katholische Kirche und an Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz und die Caritas gewandt - mit der Bitte, Quartiere für geflüchtete Menschen zu schaffen. Das haben wir an vielen Orten getan - gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden. Gemeinsam mit engagierten Freiwilligen, verantwortungsbewussten Unternehmen und mit der Unterstützung vieler Pfarren. Faktum ist: Ohne die Unterstützung von Hilfsorganisationen wie der Caritas und des Roten Kreuzes und die Hilfsbereitschaft von zehntausenden Freiwilligen, hätte die Republik Österreich die Aufgaben in den Jahren 2015 und 2016 schlichtweg nicht bewältigen können.

Zu keinem Zeitpunkt hat die Caritas von dem Entgelt, die der Staat - in dessen Auftrag Caritas und andere Hilfsorganisationen diese Aufgaben erfüllt haben - "profitiert". Im Gegenteil waren (und sind) viele der vorgesehenen Leistungsentgelte nicht kostendeckend und die Caritas auf zusätzliche Spenden angewiesen. 

Aber: Spenden werden in der Flüchtlingshilfe nur dann verwendet, wenn sie vom Spender / der Spenderin ausdrücklich für diesen Verwendungszweck gewidmet wurden. Daraus werden insbesondere Integrationshilfen finanziert, die von der öffentlichen Hand nicht abgedeckt werden. Aus der Caritas-Haussammlung wird kein Geld für die Flüchtlingshilfe verwendet.

Aus den Entgelten der öffentlichen Hand muss den AsylwerberInnen das Geld für Lebensmittel ausbezahlt und alle anderen Kosten gedeckt werden: Die Miete, Betriebskosten, die Kosten für das Personal sowie sonstige anfallende Kosten zur Erhaltung des Gebäudes und für die Verwaltung.

Wir erfüllen unseren Auftrag immer auch mit dem Anspruch mehr zu tun als nur die unmittelbare Betreuungsaufgabe zu erfüllen. Dazu gehören u.a. auch die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, die Organisation von Begegnungsveranstaltungen, zusätzlichen Deutschkursen, Verteilung von Sachspenden u.v.m.