Auch dieses Jahr organisiert das städtische Büro für Diversität in St. Pölten gemeinsam mit verschiedenen Organisationen, denen der Schutz von Flüchtlingen und die Einhaltung der damit verbundenen Menschenrechte ein Anliegen ist, einen „Umbrella March“ zum internationalen Tag des Flüchtlings am 20. Juni. Die Regenschirme, die die TeilnehmerInnen dieses Marsches tragen, symbolisieren den Schutz für Flüchtlinge und Vertriebene.
Im Vorfeld zum Weltflüchtlingstag fand am 12. Juni ein Pressegespräch statt, in dem St. Pöltner Einrichtungen, die mit und für Flüchtlinge und asylsuchende Menschen arbeiten, einen Ein- und Überblick über ihre Arbeit gaben sowie über die derzeitige Situation berichteten. Ein weiteres Ziel war es natürlich auch, die Öffentlichkeit über verschiedene Probleme, mit denen die Flüchtlinge konfrontiert sind, aufzuklären.
Die Caritas St. Pölten verfügt seit 1987 über eine Stelle für Flüchtlingsberatung, erzählt Sara Rodríguez Toral von der Caritas Flüchtlingsberatung: In einem so komplexen Asylsystem wie dem österreichischen ist der Ziel dieser Rechtsberatung von Asylsuchenden, insbesondere den Antragstellern, umfassende rechtliche Information zur Verfügung zu stellen.
Seit 2000 haben mehr als 40.000 Personen in Österreich Asyl erhalten, zahlreiche weitere den Status des Subsidiär Schutzberechtigten. Diese Menschen werden großteils dauerhaft in Österreich bleiben. Es ist im Interesse der Betroffenen sowie der Aufnahmegesellschaft, dass sie wirksam dabei unterstützt werden, ihre Kompetenzen im Sinne eines eigenständigen Lebens zu nutzen und in Österreich einzubringen. Um dies zu ermöglichen, versucht unsere Beratungsstelle die bestmögliche Hilfestellung zu leisten, um die Integration unserer KlientInnen in Niederösterreich zu unterstützen.
Es geht nicht an, dass Asylsuchende nach teils mehrjährigen Verfahren den ersten Sprachkurs und die ersten Integrationsunterstützung erhalten. Dies führt neben dem in der Praxis beinahe unmöglichen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu Dequalifikation durch Untätigkeit und zu psychischen Belastungen mangels Tagesstruktur und Beschäftigungsmöglichkeit. Erhält die betroffene Person dann eine positive Asylentscheidung, lässt sich das Versäumte nur schwer nachholen.